Vernehmlassung
Partizipationsgesetz
Der Regierungsrat hat am 16. März
den Ratschlag des Partizipationsgesetzes verabschiedet, nach einer umfangreichen Vernehmlassung bei den Parteien und Quartierorganisationen. Es geht darum, dass der §55 der Verfassung über die
Mitwirkung der Bevölkerung konkretisiert und die bestehende Mitwirkungsverordnung erneuert werden. Die bisherige Praxis hat bei der Bevölkerung und betroffenen Quartiervereinen immer wieder zu
überhöhten Erwartungen und Frustrationen geführt. In der Vergangenheit haben mangelnde informelle Mitwirkungsmöglichkeiten bei verfügten lokalen Behördenmassnahmen auch dazu geführt, dass der VRK
den Rechtsweg beschreiten musste, anstatt einen direkten Dialog führen zu können. Auch der VRK beteiligte sich an der Vernehmlassung. Er konnte einige wichtige Verbesserungen zum Gesetzesentwurf
einbringen.