RIPA Forte (ein runder Tisch)

 

Unter dem Namen RIPA Forte besteht ein runder Tisch, zu der die Kantonspolizei regelmässig während der "Party-Saison" die Akteure an der Rheinpromenade Kleinbasel einlädt.

 

Zweck dieser Meetings ist das frühzeitige Identifizieren von Problemen und der Aufbau von kurzen Kommunikationswegen - mit der Erwartung, dass Konflikte frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

 

Teilnehmende des letzten Meetings vom 6. Mai 2021 waren:

- JSD (Justiz- und Sicherheitsdepartement), CP (Vorsitz) - Verein Rheinpromenade Kleinbasel VRK

- BVD (Bau- und Verkehrsdepartement), Stadtreinigung - Buvette Flora

- Buvette Oetlinger

- Buvette Dreirosen

- AUE (Amt für Umwelt und Energie), Lärmschutz

 

- PD (Präsidialdepartement), Kantons- u. Stadtentwicklung - JSD, Spezialformationen.


Lautsprecherverbot

 

Im Rahmen der Revision des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG)wehrte sich unser Verein gegen die Streichung der Bewilligung für Lautsprecheranlagen. Die Aufhebung dieser Bewilligungspflicht hätte als Konsequenz, dass auf dem ganzen Stadtgebiet jederzeit von jedem und jeder Lautsprecher betrieben werden könnten. Eine unabhängige Arbeitsgruppe ergriff das Referendum gegen das ÜStG.

 

In der Vorlksabstimmung vom 24.11.2019 wurde das ÜstG angenommen und am 01.07.2020 mit forlgenden Neuerungen in Kraft gesetzt:

·    Verboten ist Lärm, der über das üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder zur fragli- chen Zeit hinausgeht (§5 Abs. 1d ÜStG).

·    Die Nachtruhe dauert von 23.00 bis 07.00 Uhr (§5 Abs. 1a ÜStG).

·    Lautsprecher sind verboten an Ruhetagen oder von 22.00 bis 07.00 Uhr (§5 Abs. 1b ÜStG).

 

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