Konflikt Velo/FG Solitude-Promenade


Der Konflikt zwischen Fussgängerinnen und Velofahrern auf der Solitude-Promenade beschäftigt den VRK seit seiner Gründung. 

 

Seit dem 1. Juli 2025 sind neue Vorschriften des Bundesamtes für Strassen in Kraft (siehe hier).

Das Amt für Mobilität BS hat die Signalisation zu diesen Vorschriften angepasst. Die Signalisation bedeutet für die Solitudepromenade:

  • Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) sind verboten (auch mit ausgeschaltetem Motor)
  • E-Cargobikes (250-450 kg) sind verboten.
  • Klassische/traditionelle Motorfahrräder (Mofas, Töffli) sind verboten
  • Für alle anderen (Fahrräder, Leicht-Motorfahrräder, etc.) ist die Durchfahrt im Schritt-Tempo erlaubt.

 

 

Auch nach der korrekten Signalisation der neuen Verkehrsregelungen

für die Solitude-Promenade hat sich die Situation nicht verbessert.