Spezielle Nutzungspläne (SNUP)

 

Die SNUP sind Entwürfe von Erlassen des Grossen Rates mit dem Ziel, das öffentliche Interesse und den politischen Willen hinsichtlich des Ausmasses der "Bespielung" (Belärmung) einzelner Plätze in Basel verbindlich festzulegen und gesetzliche Vorgaben für die Einzelfallbeurteilung zu definieren. Für sieben Plätze sind SNUP vorgesehen: Barfüsserplatz, Kasernenareal, Marktplatz, Münsterplatz, Oberer Rheinweg, Unterer Rheinweg und Schützenmattpark. Für diese Plätze legt der Grosse Rat eine maximale Anzahl Tagen fest, an denen Veranstaltungen bis 22 Uhr, bis 24 Uhr oder bis 2 Uhr früh durchgeführt werden können.

 

 

Der VRK erhob Einsprachen gegen die speziellen Nutzungspläne (SNUP) für den Oberen und Unteren Rheinweg, weil die SNUP nicht zum Ausdruck bringen, inwieweit die individuellen Rechte der Anwohnenden dieser Plätze geschützt werden sollen. Er verlangt, dass die beiden SNUP zu überarbeiten seien.

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190402 SNUP Ob Rheinweg Einsprache VRK.p
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190402 SNUP Unt Rheinweg Einsprache VRK.
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Street Parades

 

Mit Ausnahme der Coronajahre 2020 und 21 fand in den vergangenen Jahren jeweils an einem Samstagnachmittag im August von 14 bis 18 Uhr auf der Kleinbasler Rheinpromenade eine Street Parade vom Theodorsgraben bis zur Uferstrasse statt, alternierend organisiert von «Jungle Street Groove» oder «Beat on the Street». Bei diesen Street Parades wird basslastige Technomusik in grosser Lautstärke von einer Batterie von Lautsprecherboxen abgespielt, die auf Lastwagen montiert sind, und das Publikum tanzt dazu. Die hohe Lautstärke ist Teil des Musikerlebnisses. Allerdings fühlen sich viele Anwohnerinnen und Anwohner von den Street Parades stark beeinträchtigt.

 

Der VRK hat vor Gericht erwirkt, dass die Allmendverwaltung ihre bisherige Praxis ändert und Gesuche für besonders lärmige Veranstaltungen in Zukunft öffentlich aufleget, um zu informieren und betroffenen Anspruchsgruppen allfällige Einsprache zu ermöglichen.

 

Der VRK und die Organisatoren der Jungle Street Groove führen einen Dialog  mit dem Ziel, dass die Street Parades in Zukunft unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Achtung der Interessen der Anwohnenden durchgeführt werden können.

 

 

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210512 Medienmitteilung VRK Urteil ApGer
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210331 Urteil Appellationsgericht Publik
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