Aufgrund mehrerer Lärmklagen aus der Nachbarschaft des Zwischennutzungs-Areals Holzpark (auf der Klybeckinsel nördlich Dreirosenbrücke – die seit Ende des vorletzten Jahrhunderts keine Insel mehr ist) hat sich der VRK der Thematik angenommen und steht inzwischen mit mehreren Akteuren und Verwaltungsstellen im Kontakt.

Ziel ist es, die bestehenden Interessen zu identifizieren, auszugleichen und zu erreichen, dass die Regelungen eingehalten werden.

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Plakat Zwischennutzung Hafen / Uferstrasse / Klybeckquai
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RIPA Forte (ein runder Tisch)

 

Unter dem Namen RIPA Forte besteht ein runder Tisch, zu der die Kantonspolizei regelmässig während der "Party-Saison" die Akteure an der Rheinpromenade Kleinbasel einlädt.

 

Zweck dieser Meetings ist das frühzeitige Identifizieren von Problemen und der Aufbau von kurzen Kommunikationswegen - mit der Erwartung, dass Konflikte frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

 

Teilnehmende des letzten Meetings vom 17. Oktober 2024 waren:

- JSD (Justiz- und Sicherheitsdepartement), Community Policing (Vorsitz)

- Verein Rheinpromenade Kleinbasel VRK

- BVD (Bau- und Verkehrsdepartement): Stadtreinigung, Allmendverwaltung

- Buvetten: Flora, Oetlinger, Dreirosen

 

- AUE (Amt für Umwelt und Energie), Lärmschutz

- k-Haus


Lautsprecherverbot

 

Im Rahmen der Revision des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG)wehrte sich unser Verein gegen die Streichung der Bewilligung für Lautsprecheranlagen. Die Aufhebung dieser Bewilligungspflicht hätte als Konsequenz, dass auf dem ganzen Stadtgebiet jederzeit von jedem und jeder Lautsprecher betrieben werden könnten. Eine unabhängige Arbeitsgruppe ergriff das Referendum gegen das ÜStG.

 

In der Vorlksabstimmung vom 24.11.2019 wurde das ÜstG angenommen und am 01.07.2020 mit forlgenden Neuerungen in Kraft gesetzt:

·    Verboten ist Lärm, der über das üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder zur fragli- chen Zeit hinausgeht (§5 Abs. 1d ÜStG).

·    Die Nachtruhe dauert von 23.00 bis 07.00 Uhr (§5 Abs. 1a ÜStG).

·    Lautsprecher sind verboten an Ruhetagen oder von 22.00 bis 07.00 Uhr (§5 Abs. 1b ÜStG).

 

 EVP-Grossrat Christoph Hochuli hat im Oktober 2024 zum Thema Lärmreklamationen eine schriftliche Anfrage gestellt. Eine Antwort des Regierungsrates wird bis zum 10.01.2025 erfolgen.

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